Montag, 16. September 2013

Prüfungsfragen Versicherungsfachmann (IHK) zur Prüfungsvorbereitung

Wer gegenwärtig als Finanzanlagenvermittler oder Versicherungsvermittler tätig werden möchte, benötigt eine Gewerbeerlaubnis. Die rechtlichen Vorschriften für den IHK Versicherungsfachmann finden sich in § 34 d der Gewerbeordnung. Der Finanzanlagenfachmann wird in Paragraph 34f der GewO beschrieben. Die Anforderung hier ist es, dass der Tätige die erforderliche Sachkunde für die operative Arbeit nachweisen kann. Hierzu werden in der Prüfung der Sachkunde Prüfungsfragen am PC durchlaufen.

Zur Vorbereitung auf die computergestützte Sachkundeprüfung der Industrie und Handelskammer zum Versicherungsfachmann oder Finanzanlagenfachmann muss kein Präsenzlehrgang vor Ort und kein bestimmter Kurs durchlaufen werden. Die Vorbereitung auf die Prüfung kann in eigener Verantwortung geschehen. Die Prüfung der Sachkunde bei der Industrie- und Handelskammer zum Versicherungsfachmann bzw. Finanzanlagenfachmann kann mit dem geeigneten Unterlagensatz und einer Vorbereitungszeit von 2 bis 6 Monaten mit Erfolg beendet werden. Prüfungsfragen zur Sachkundeprüfung (IHK) zum Versicherungsfachmann bzw. zum Finanzanlagenfachmann sind für Vermittler bedeutungsvoll, die die Erlaubnis nach § 34d oder 34f Gewerbeordnung erhalten wollen. In einer Sachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer werden in der Prüfung viele Prüfungsfragen getestet. Da das Versicherungsvertragsgesetz regelmäßig geändert wird, sind aktuelle Prüfungsfragen zur Vorbereitung auf den Test überaus essenziell.

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